FIS-Verhaltensregeln
1. Rücksicht auf die anderen
Jeder Skifahrer muss sich stets so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Jeder Skifahrer muss Geschwindigkeit und Fahrweise seinem Können und den Gelände- und Witterungsverhältnissen anpassen.
3. Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.
4. Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
5.Pflicht des unteren und des querenden Skifahrers
Jeder Skifahrer, der in eine Abfahrtsstrecke einfahren oder ein Skigelände queren (traversieren) will, muss sich zuvor nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. Dasselbe gilt auch nach jedem Anhalten.
6. Verweilen auf der Abfahrt
Jeder Skifahrer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrtsstrecke aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich wieder frei machen.
7. Aufstieg
Der aufsteigende Skifahrer darf nur den Rand einer Abfahrtsstrecke benutzen; er muss auch diesen bei schlechten Sichtverhältnissen verlassen. Dasselbe gilt für den Skifahrer, der zu Fuß aufsteigt.
8. Beachten der Zeichen
Jeder Skifahrer muss die Zeichen (Markierungen und Hinweisschilder) auf den Abfahrtsstrecken beachten.
9. Verhalten bei Unfällen
Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.
10. Ausweispflicht bei Unfällen
Jeder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss bei Unfällen seine Personalien angeben.